Wichtige Informationen zur neuen Testverordnung in Altenpflegeeinrichtungen ab dem 5. Februar 2021

12. Februar 2021

Gangelt. Mit Datum vom 5. Februar 2021 gilt eine neue Verordnung zur Testung in Bezug auf das Corona-Virus SARS-CoV-2 auch in Altenpflegeeinrichtungen. In dieser Verordnung ist in § 3 aufgeführt, dass wir Mitarbeiter mindestens an jedem 3. Kalendertag und Bewohner mindestens 1 x pro Woche mit einem Corona-Schnelltest zu testen haben.

In dieser Verordnung ist ebenfalls vermerkt, dass wir für Besucherinnen und Besucher Corona-Schnelltests anbieten müssen. Besucher dürfen die Einrichtung nur betreten, wenn sie ein negatives Test-Ergebnis, das nicht älter als 48 Stunden sein darf, vorlegen können. Für die Testung der Besucherinnen und Besucher können die Einrichtungen zentrale Termine vergeben. 

 

Wir bieten Testungen für Besucher an:

  • montags bis mittwochs sowie freitags und samstags: 14.00 bis 16.00 Uhr
  • donnerstags: 16.00 bis 19.00 Uhr

Bitte melden Sie sich, wenn Sie getestet werden möchten, im Sekretariat unter 02454 59-580. Das Testergebnis liegt nach ca. 20 Minuten vor. Über das Testergebnis wird eine Bescheinigung ausgehändigt. Auf das Ergebnis muss außerhalb des Wohnbereiches gewartet werden. Die Bescheinigungen über die Testergebnisse müssen jeweils bei den Besuchen den Mitarbeitern der Wohnbereiche im Rahmen des Kurzscreenings vorlegt werden.

Wir weisen darauf hin, dass Sie Ihre Angehörigen/zu Betreuenden bei uns nur dann besuchen dürfen, wenn das Testergebnis negativ ausgefallen ist. 

Die jetzige Testverordnung hat eine Laufzeit bis zum 6. März 2021. Ob eine Verlängerung erfolgt, können wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht sagen. Wir beginnen mit den Testungen ab dem 11. Februar 2021.
 



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