Betreuungs- und Entlastungsleistungen


Der Entlastungsbetrag 

Einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro im Monat gibt es für alle mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause gepflegt werden. Er ersetzt die bisherigen zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen.


Entlastungsleistungen gibt es zusätzlich 

Wie bisher verrechnet die Pflegekasse den Entlastungsbetrag nicht mit anderen Leistungen der häuslichen Pflege, sondern zahlt ihn zusätzlich. Er ist zweckgebunden: Die Kasse erstattet nur bestimmte Leistungen von ambulanten Pflegediensten oder ehrenamtlichen Alltagshelfern wie Gedächtnistraining, Vorlesen oder Hilfen beim Einkauf. Pflegebedürftige können den Betrag aber auch einsetzen, um Regelleistungen der Tages- und Nachtpflege aufzustocken und verbleibende Eigenkosten zu finanzieren. Das gleichen gilt für die Kurzzeitpflege, wenn Pflegebedürftige nach einem Krankenhausaufenthalt für einige Zeit auf vollstationäre Pflege im Heim angewiesen sind. 

Tipp Beträge, die sie in einem Monat nicht ausschöpfen, können Sie innerhalb eines Kalenderjahres in die Folgemonate übertragen. Am Ende des Kalenderjahres noch nicht aufgebrauchte Beträge können Sie noch bis in das darauffolgende Jahr mitnehmen. 

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